Ford Explorer 2020 Leasingangebot

Ford Explorer 2020 silber Hybrid vor Haustüre

Für Gewerbe vom 16.06.2020 bis 30.09.2020

 Monatliche Leasing-Rate nur 456,00 Euro netto – Gewerbe BAFA

Ford Explorer ST-Line

Der neue Ford Explorer Plug-in-Hybrid ist ein SUV, das Meilensteine setzt: Elegantes und ansprechendes Äußeres, durchdachte Funktionalität sowie ein vielseitiger Innenraum, der bis zu sieben Personen komfortabel Platz bietet und darüber hinaus noch über viel Raum für Gepäck verfügt. Ein fortschrittlicher Plug-in-Hybrid-Antrieb mit intelligentem Allradsystem liefert beeindruckende Leistung mit hervorragender Effizienz. Noch Fragen? Sprechen Sie mich an.  

Josef Hahn Ford Dünnes Regensburg
Ansprechpartner: Josef Hahn

93059 Regensburg
Tel. 0941/49088-36
josef.hahn@duennes.fsoc.de

Ford Explorer EU 2020 Rot

Ford Explorer Leasing für Gewerbe

Gesamtpreis 63,865,54 Euro netto (inkl. 19 % MwSt 76.000 EUR)
Leasingsonderzahlung (inkl. 19 % MwSt): keine bis auf 3.151,26 Euro BAFA Plug-in-Zuschuss
Laufzeit: 48 Monate (auf Wunsch veränderbar)
Frachtkosten: 1.100 Euro netto zzgl. 19 % MwSt.
Gesamtfahrleistung: 40.000 km (jederzeit veränderbar)
Leasingrate monatlich (ohne 19 % MwSt): 456,00 EUR

Der Ford Explorer ST-Line 3.0 Liter EcoBoost Plug-in-Hybrid 336kW/457PS* mit 10 Gang Automatik verfügt bereits über eine sehr große Serienausstattung. Zusätzlich an Bord sind eine große Anzahl an Wunschausstattung. Lassen Sie sich beraten. 

Die EUR-Beiträge verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Für Mehrkilometer werden Euro 0,124 pro Km. berechnet (exkl. MwSt). Für Minderkilometer werden EUR 0,075 pro Km vergütet. (exkl. MwSt) Unverbindliches Leasingbeispiel mit Kilometerabrechnung, vermittelt für die Ford Bank GmbH. Maßgebend sind die Preise und Konditionen bei Vertragsabschluss. Ein Angebot der Ford Bank GmbH, Josef-Lammerting-Allee 24 in 50933 Köln. Für selbständige Gewerbetreibende mit gewerblicher Nutzung. Das Angebot stellt das repräsentative Beispiel nach § 6a Preisangabenverordnung dar. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsabschluss ein gesetztliches Widerrufsrecht nach § 495 BGB. 

Unbegrenzte Begeisterung bei langer Absicherung

Auch nach Ablauf der zweijährigen Ford Neuwagengarantie brauchen Sie sich keine Sorgen um unerwartete Reparaturkosten oder Ihre Mobilität zu machen. Wenn Sie sich beim Kauf Ihres neuen Ford für den Ford Protect Garantie-Schutzbrief entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu weitere 5 Jahre den Schutz einer Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Besonders lohnenswert: Die Ford Assistance Mobilitätsgarantie.

*Kraftstoffverbrauch (in l/100 km nach § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung): 2,9 (kombiniert); CO2-Emissionen: 66 g/km (kombiniert). Ford Explorer, 3,0-l-EcoBoost Plug-in-Hybrid (PHEV), 336 kW (457 PS) Kraftstoffverbrauch (in l/100 km nach § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung): 2,9 (kombiniert); CO2-Emissionen: 66 g/km (kombiniert). Gemäß Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure (WLTP) können bis zu 42 km Reichweite bei voll aufgeladener Batterie erreicht werden. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Fahrzeugzustand, Alter der Lithium-Ionen-Batterie) variieren. Ford Explorer ST-Line, 3,0-l-EcoBoost Plug-in-Hybrid (PHEV), 336 kW (457 PS) Kraftstoffverbrauch (in l/100 km nach § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung): 2,9 (kombiniert); CO2-Emissionen: 66 g/km (kombiniert). Die gezeigten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional gegen Mehrpreis, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspakets. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Preislisten oder fragen Sie Ihren Ford Partner. Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.

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