Autotuning Teil 2

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Fragen und Antworten zum Autotuning

Bereits im Teil 1 – Was ist im Auto Tuning erlaubt sind wir auf eine Vielzahl von Fragen und Antworten eingegangen. Im Teil 2 beantworten wir hier weitere Fragen rund um das Thema Autotuning. Was ist im Tuning erlaubt und was ist verboten?

Wo muss mein vorderes Kennzeichen angebracht sein?
In der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und der dazugehörigen Richtlinie ist die Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen genau geregelt. So darf das vordere Kennzeichen in einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand darf nicht weniger als 20 cm. über der Fahrbahn liegen. Beide Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad gut lesbar sein. Speziell bei tiefergelegten Tuning Fahrzeugen liegt der untere Rand des Kennzeichens unter 20 cm. Dies wird vielfach von der Polizei beanstandet. Eine Radarfolie, Klappkennzeichen oder ein Kennzeichen mit Rollo ist Kennzeichenmissbrauch. Hier gibt es gleich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ebenso ist es eine Urkundenunterdrückung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Alleine der Versuch ist schon strafbar. Durch diese hohen Strafen sind sowohl Blitzerfolie, Klappkennzeichen oder Kennzeichen mit Rollo absolut keine Option.

autotuning-was-ist-erlaubtIst ein Radarwarner erlaubt?
In der StVO ist klar geregelt, dass ein Gerät zum Stören von Blitzern, oder auch dem Anzeigen von Blitzern verboten ist. Dies gilt für Laserstörgeräte, Radarwarner und Geräte zur Störung der Geschwindigkeitsmessung. Die Strafe hierfür bedeutet immer einen Punkt in Flensburg und Geldstrafe. Nutzt der Beifahrer eine Blitzer-App kann es auch hier Probleme geben. Vor allem, wenn das Handy an der Stromversorgung des Wagens angeschlossen ist. Dann ist sofort wieder der Fahrer verantwortlich. Radarwarner sind somit in Deutschland verboten.

Rennsportversicherung für Tuning Fahrzeuge
Wer an einer Rennsportveranstaltung oder einem Beschleunigungs-Wettbewerb teilnimmt, sollte für sein getuntes Auto eine Rennsportversicherung abschließen. Denn der Fahrer ist für alle Personenschäden und Sachschäden selbst verantwortlich. Da hier auch die private KFZ Versicherung nicht greift, sollte man nicht ohne einer Rennsport-Versicherung teilnehmen. Zur Rennsport Haftplicht gibt es auch eine Rennsportunfallversicherung und eine Rennsport Kasko Versicherung. Bricht das Auto während der Beschleunigung aus und verletzt jemanden, ist das ein finanziell nicht mehr tragbarer Schaden für den Fahrer. Der ADAC als Beispiel bietet eine Motorsportversicherung an. Auch die Allianz bietet Rennsportversicherungen für Einzelrennen, Testtage und Transporte zu den Rennstrecken an.

Tuning Auto durch Polizei still gelegt. Was nun?
Legt die Polizei ein Auto still und untersagt die Weiterfahrt, kommt das Auto zum Gutachter. Denn zu Beweissicherungszwecken wird es beschlagnahmt. Günstiger ist an Ort und Stelle den Vorwurf einzuräumen. Dann steigen die Chancen auf Weiterfahrt zu reduzierten Kosten. Anstatt ca. 1.000 Euro werden dann nur noch um die 135 Euro fällig. Wer auf die geniale Idee kommt, der Polizei zu drohen, liegt immer vierstellig.

polizei-auto-tuningWie tief kann ich mein Auto legen? Tieferlegung und Mindesthöhe im Tuning
In Deutschland gibt es keine rechtsverbindliche Mindestshöhe für ein Auto. Ein Auto darf natürlich der Straße keine Schäden zufügen und wer zu tief unterwegs ist und andere behindert, hat ebenfalls ein Problem. In der VdTÜV Empfehlung steht, dass ein voll besetztes Tuning Fahrzeug immer noch ein Hindernis mit einer Höhe von 11 cm. und einer Breite von 80 cm. berührungslos überfahren sollte. Ist ein Tuning Fahrzeug zu tief, drohen bis zu 135 Euro Bußgeld und ein Punkt. Man muss jedoch aufpassen, dass bestimmte Fahrzeugteile den Mindestabstand zur Fahrbahnoberfläche einhalten. Das Kennzeichen vorne 20 cm, Nebelscheinwerfer 25 cm oder Blinker 35 cm. Liegt das Auto zu tief und senken sich dadurch auch die Fahrzeugteile, gibt es keine Eintragung.

Umweltplakette nur auf eine Folie geklebt?
Die Umweltplakette ist hässlich und sinnfrei. Dafür gibt es eigentlich das Kennzeichen. Trotzdem fallen inzwischen 80 Euro Strafe plus Auslagen an, wenn die Umweltplakette in der Umweltzone fehlt. Die Plakette muss fest mit der Scheibe verbunden sein, ohne dass man diese wieder ablösen kann. Eine Umweltplakette auf Folie ist somit nicht gestattet und die Strafen mit 80 Euro sehr hoch.

zu-schnell-gefahren-geblitztKann ich meine Punkte in Flensburg und das Fahrverbot verkaufen?
Rund 5 Millionen Menschen im Jahr erhalten einen Brief wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr. Der Handel mit Geld gegen Punkte oder Geld gegen Fahrverbot blüht. Immer wieder gibt es Strohmänner, die sich der Konsequenzen nicht bewusst sind. Denn wer zwei Monate Fahrverbot erhält, hat sich dies zuvor redlich verdient. Und wenn der Fahrer nichts dazu lernt, wird er weiter rasen, bis er irgendwann einmal sich selbst und andere verletzt. Der Tauschhandel Punkte in Flensburg gegen Geld wird in einer Plausibilitätsprüfung auch nur schwer aufgedeckt. Aber wenn er auffliegt, dann kracht es im Gebüsch. Der beschuldigte Fahrer hat falsche Angaben im Anhörungsbogen gemacht und einen Straftatbestand der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft vorgenommen.

Der Strohmann, der die Punkte in Flensburg erhält und dafür bezahlt wurde, wird wegen Vortäuschung einer Ordnungswidrigkeit zur Tatbestandverwirklichung angeklagt. Sowohl dem Fahrer als auch dem Strohmann, der das Fahrverbot auf seinen Namen akzeptierte, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Zumeist eine Geldstrafe mit Tagessätzen. Punktehandel im Internet ist illegal. Geht es vor Gericht, kommen erfahrungsgemäß Kosten und Bußgelder in Höhe von ca. 5.000 Euro bis 8.000 Euro auf den Fahrer zu, der seine Strafe verkauft hat. Das Landratsamt ist über das Urteil zumeist auch nicht besonders erfreut und kann weitergehende Maßnahmen einleiten. Denn Personen die ein Fahrverbot verkaufen, sind vom Prinzip auch nicht für den Straßenverkehr geeignet.

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